Die Feinstaubplakette
Was man dazu wissen sollte!

Unter dem § 30 Absatz 3 des Bundesimmissionsschutz- gesetzes vom Mai 2007 und der 1. Änderung vom 5. 12. 2007 wurde die Verordnung zur Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge beschlossen. Die ersten Umweltzonen wurden im Januar 2008 in Berlin, Hannover und Köln eingerichtet, weitere Städte sind später hinzuge- kommen. In diese Zonen dürfen nur noch Kraftfahrzeuge mit geringem Schadstoffausstoß und einer Feinstaub- plakette an der Windschutzscheibe einfahren. Welche Plakette Ihr Fahrzeug erhalten kann, können Sie schnell und unkompliziert anhand Ihrer Fahrzeugdokumente bestimmen – nutzen Sie einfach unseren Feinstaubberechner. Die für Ihr Fahrzeug mögliche Feinstaubplakette erhalten Sie selbst verständlich bei den Prüfingenieuren der KÜS.